Förderung privater Maßnahmen
Möglichkeiten für Bürger
Steuererleichterung für Sanierungsmaßnahmen
Wer ein Anwesen in einem Sanierungsgebiet renoviert und modernisiert hat die Möglichkeit seine Investition im Rahmen des § 7h Einkommenssteuergesetzes bei der Steuererklärung geltend zu machen. Es wird empfohlen dazu auch Rücksprache mit seinem Steuerberater zu halten.
Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung durch die Gemeinde. Dazu ist vor Beginn der Baumaßnahmen eine Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen. Die durchgeführten Baumaßnahmen müssen der Modernisierungsrichtlinie der Gemeinde entsprechen.
Die Modernisierungsrichtlinie, die Gestaltungsfibel mit Beispielen und ein Merkblatt stehen als Download bereit.
Zum Abschluss der Modernisierungsvereinbarung wenden Sie sich bitte an Herrn Jürgen Tamble (06872/609-166) oder Herrn Werner Ludwig (06872/609-145). Sie beraten Sie zur Antragstellung.
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Hinweis: Neben Steuererleichterungen in Sanierungsgebieten bieten die Gemeinde und das Umweltministerium des Saarlandes für Maßnahmen an Gebäuden zur Aufwertung des Ortsbildes und zur stilgerechten Sanierung alter Bausubstanz auch Förderprogramme an, die auch außerhalb von Sanierungsgebieten greifen.
Förderprogramm des Landes: Historische Bausubstanz und kulturelles Erbe - Historische Bausubstanz und kulturelles Erbe - saarland.de
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