Markenzeichen für nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes
Forstbetrieb der Gemeinde Losheim am See erhält ist PEFC-zertifiziert
Freiwillige Selbstverpflichtung der Gemeinde Losheim am See: PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes)
Seit dem 29.03.2004
Welche Kriterien muss der Gemeindewald hierfür erfüllen? Siehe pefc.de/fur-waldbesitzer/waldstandard
Kriterien richten sich nach den Kriterien für die nachhaltige Waldbewirtschaftung beschlossen auf Ministerkonferenz 1993 in Helsinki:
- Gesetzliche und andere Forderungen
Gesetzliche und andere Forderungen, zu deren Erhaltung der Waldbesitzer verpflichtet ist, werden beachtet - Forstliche Ressourcen:
Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen. - Gesundheit und Vitalität des Waldes
Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen. - Produktionsfunktion der Wälder
Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz und Nichtholz). - Biologische Vielfalt in Waldökosystemen
Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen. - Schutzfunktionen der Wälder
Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser). - Sozioökonomische Funktionen der Wälder
Erhaltung sonstiger sozioökonomischer Funktionen und Bedingungen.
Wichtige Regelungen aus dem Kriterienkatalog PEFC:
- Schutz von ökologisch besonders wertvollen Waldgebieten
- Verbot des Einsatzes von genetisch manipulierten Organismen
- Sicherstellung von Schutzmaßnahmen der im Wald arbeitenden Menschen
- Mischbestände aus standortgerechten Baumarten sind zu erhalten bzw. aufzubauen
- Kahlschläge sind grundsätzlich zu unterlassen
- Ein angemessener Totholzanteil ist zu erhalten
- Beim Einsatz von Maschinen ist der Boden besonders zu schonen
- Der Einsatz von Pestiziden ist zu vermeiden (Gutachten erforderlich)
- Auf die geschützten Biotope und Schutzgebiete sowie die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ist besondere Rücksicht zu nehmen.
Weitere Informationen auf www.pefc.de