Informationen zur Grundsteuerreform ab 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt und eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 vorgeschrieben.
Die Finanzämter haben nach den neuen Bewertungsvorschriften auf der Basis der Erklärung der Grundstückseigentümer neue Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen Werten und den im saarländischen Grundsteuergesetz festgelegten Steuermesszahlen hat das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag errechnet. Dieser Messbetrag ist für die Gemeinden verbindlich. Zur Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer wird der Messbetrag mit dem durch die Gremien beschlossenen Hebesatz multipliziert.
In der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2024 wurden durch den Gemeinderat für die Gemeinde Losheim am See folgende Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 beschlossen:
- Grundsteuer A: 305 v.H. unverändert
- Grundsteuer B: 350 v.H. (herabgesetzt von 430% auf 350%)
Im Januar 2025 erhalten die Bürgerinnen und Bürger den ersten Grundsteuerbescheid, der die neuen Berechnungsgrundlagen berücksichtigt. Seitens der Finanzverwaltung des Saarlandes wurde folgende Hotline zur Grundsteuerreform eingerichtet: Tel. 0681 5016266
Haben Sie Fragen zur Bewertung Ihres Grundstückes, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt in Saarlouis, Gaswerkweg 25, 66740 Saarlouis oder per E-Mail an: poststelle@fasls.saarland.de
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramtes der Gemeinde Losheim am See erreichen Sie unter Tel. 06872 609133 oder Tel. 06872 609136 oder per E-Mail: steueramt@losheim.de
Weitere Informationen unter: www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform