Schiedsleute sind Personen, die zur Schlichtung streitiger Angelegenheiten von der Gemeinde Losheim am See bestellt werden. Sie sind ehrenamtlich tätig.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift des Antragsgegners. Den für Sie zuständigen Schiedsmann bzw. die Schiedsfrau ersehen Sie aus der unten aufgeführten Liste der Schiedsleute.  

Sachlich zuständig sind Schiedsleute
in erster Linie bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 600 Euro, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie bei Beleidigungen.
Details sind in der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO) bzw. im Landesschlichtungsgesetz (LSchlG) nachzulesen.

Weitere Information:
Zur außergerichtlichen Beilegung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten mit Gewerbetreibenden bzw. Händlern aus dem EU-Ausland (auch Island und Norwegen) können Verbraucher sich auch an die Clearingstelle Deutschland wenden. Dort erhalten Verbraucher Beratung und praktische Unterstützung zur Erzielung einer gütlichen Einigung bzw. einer Schlichterentscheidung. Die Beschreitung des ordentlichen Rechtswegs bleibt stets möglich. Die Clearingstelle wird unterstützt durch das Bundesministerium der Justiz und die die Europäische Kommission. 
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen hat eine eigene Webseite (https://www.schiedsamt.de). Dort finden Sie auch die der Landesvereinigung der Schiedsleute. 

Schiedsbezirk I (Losheim, Scheiden, Waldhölzbach)
Michaela Bohr

Schiedsbezirk II (Bergen, Britten, Hausbach)
Siegfried Ludwig

Schiedsbezirk III (Bachem, Rimlingen, Rissenthal)
Nadja Engel

Schiedsbezirk IV (Mitlosheim, Niederlosheim, Wahlen)
Bianca Kilburg