Seit 2007 fördert die Gemeinde Losheim am See die Erhaltung alter Bausubstanz in den Ortskernen. Mit dem damals aufgelegten Förderprogramm sollten schwerpunktmäßig Leerstände in zentraler Ortslage verhindert und leerstehende Gebäude wieder bewohnbar gemacht werden. Fragen der Gestaltung und des äußeren Erscheinungsbildes waren hierbei eher zweitrangig. In 17 Jahren konnten 85 Objekte mit rund 400.000 € gefördert werden, bei einer Investitionssumme von rund 1,7 Millionen Euro. Dank der wirtschaftlichen Lage in der Gemeinde und dem erfolgreichen Leerstandsmanagement gibt es im Losheimer Kernort sowie den zentralen Lagen der Dörfer heute kaum leerstehende Gebäude.
„Gemeinderat, Ortsräte und Verwaltung haben daher gemeinsam beschlossen, das alte Förderprogramm zum Ende 2024 einzustellen. Trotzdem ist es erforderlich, die gewachsenen Ortskerne unserer 12 Dörfer als Wohnquartier attraktiv zu halten bzw. deren Attraktivität mit gezielten Maßnahmen zu steigern“, erklärt Bürgermeister Helmut Harth.
An die Stelle des alten Förderprogramms ist seit dem 1. Januar 2025 das „Programm zur Gestaltung von privaten Fassaden und Freiflächen zur Aufwertung der Ortskerne in der Gemeinde Losheim am See“ getreten. Das Hauptförderkriterium liegt bei der optischen Aufwertung und Erhaltung alter Bausubstanz. Gefördert werden Häuser, die vor 1953 gebaut wurden. Das entspricht in der Regel den alten Ortskernen der Dörfer.
„Unser Ziel bleibt weiterhin, das Ortsbild als Aushängeschild unserer Dörfer aufzuwerten“, so Bürgermeister Helmut Harth. „Dahinter steht die Prämisse, dass der Einsatz öffentlicher Mittel der Allgemeinheit zugutekommen soll. Ein äußerlich ansprechend und fachgerecht renoviertes Anwesen wertet sein Umfeld mit auf und erfüllt daher diese Anforderung. Indem wir die Investitionen einzelner Bürgerinnen und Bürger in deren Privateigentum fördern, schaffen wir Anreize für ein ansprechendes Ortsbild, das nicht nur ästhetisch, sondern auch aus sozialen Gesichtspunkten das Gemeinschaftsgefühl stärkt. Lebenswerte Gemeinden entstehen durch aktives Miteinander und die nachhaltige Entwicklung von Orten der Begegnung, bei denen der historisch gewachsene Kern bewahrt wird und gleichzeitig moderne Bedürfnisse berücksichtigt werden.“
Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
- Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschließlich der Fenster und Türen
- Maßnahmen an Dächern und Dachaufbauten
- Herstellung, Gestaltung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen
- Neugestaltung von Freiflächen, Hofräumen, Grünflächen und Fassadenbegrünung mit ortsbildprägendem Charakter und Außenwirkung
- Abriss und Beseitigung von störenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Werbeanlagen, sofern dies dem Ziel des Förderprogramms entspricht.
Der Förderbetrag liegt bei 30 % der zuwendungsfähigen Kosten bis maximal 7.500,00 Euro. Es ist weder eine Einkommensgrenze angesetzt, noch ist es erforderlich selbst im Haus zu wohnen. Als Orientierungshilfe bei der Beurteilung, ob eine Maßnahme förderfähig ist, dienen eine neu entwickelte Gestaltungsfibel auf der Gemeinde-Website und die Beratung bei Antragstellung. Interessenten sollten sich insbesondere mit der stilgerechten Renovierung alter Bausubstanz auseinandersetzen.
Der Förderantrag muss vor Baubeginn bei der Gemeindeverwaltung Losheim am See gestellt werden. Ansprechpartnerin ist Frau Wagner (Tel. 06872 609-168). Sie erteilt auch Auskunft über andere Fördermöglichkeiten insbesondere das Programm zur stilgerechten Renovierung erhaltenswerter Bausubstanz/Bauernhäuser auf Landesebene und die Möglichkeit zur steuerlichen Absetzung von Renovierungsmaßnahmen in den festgesetzten Sanierungsgebieten.
Die Gestaltungsfibel und weitere Informationen finden Sie unter: www.losheim.de/bauen-tourismus-wirtschaft/bauen/staedtebau-sanierungsgebiete