Bürgermeister Helmut Harth begrüßt die Synergieeffekte der neuen Zusammenarbeit: „Diese Kooperation ist ein wichtiger Schritt, um unsere Verwaltungsprozesse noch effizienter und kostensparender zu gestalten. Durch die Expertise des Landesverwaltungsamtes im Bereich Vollstreckung und Insolvenzrecht können wir von einem eingespielten, professionellen Team profitieren und damit unsererseits personelle Ressourcen bündeln.“
Wie in den bereits durchgeführten Kooperationen mit anderen Kommunen wird auch in Losheim am See die Erstellung der Bescheide zur Gebührenabrechnung weiterhin durch die Gemeindeverwaltung erfolgen. Sollte eine Zahlung ausbleiben, wird zunächst die Mahnung von der Gemeindekasse verschickt. Bleibt diese erfolglos, übernimmt das Landesverwaltungsamt die weitere Bearbeitung und führt gegebenenfalls die Vollstreckung vor Ort durch. Zunächst werden in einer internen Vorbereitungsphase die Weichen und Schnittstellen für den Wechsel gestellt, damit die neue Vereinbarung für diesen sensiblen Bereich möglichst reibungslos in der Praxis angewendet werden kann.
„Dies ermöglicht uns, die nötigen rechtlichen Schritte gezielt und effizient umzusetzen“, so Bürgermeister Harth weiter. „Wir freuen uns auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt. Mit dieser Kooperation wird auch die Gebühren- und Steuergerechtigkeit in unserer Gemeinde optimiert“, so Bürgermeister Harth abschließend.