Was erledige ich wo? - Infos rund um Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung

Übersicht

  • gültiger Personalausweis, eventuell Reisepass bzw. elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) aller zuziehenden Personen (im Original, keine Kopien)
  • Wohnungsgeberbestätigung bzw. Mietvertrag

Wichtig: Bei ausländischen Urkunden und Urteilen wird das Originaldokument mit deutscher Übersetzung benötigt.

Gebühr:keine

  • gültiger Personalausweis, eventuell Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (eAT) im Original, keine Kopien

Eine Abmeldung ist nur erforderlich

  • bei Wegzug ins Ausland: Hier ist die neue Adresse im Ausland anzugeben.
  • bei Abmeldung einer Nebenwohnung: Hier muss die Meldung bei der Meldebehörde erfolgen, die für den einzigen oder Hauptwohnsitz zuständig ist.
Gebühr:keine

  • gültiger Personalausweis,  eventuell Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (eAT)  aller umziehenden Personen (im Original, keine Kopien)
  • Wohnungsgeberbestätigung bzw. Mietvertrag
Gebühr:keine

Hinweis: Eine Anmeldung/Ummeldung kann erst ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem die neue Wohnung bezogen wird. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Bei Umzug innerhalb des Kreises Merzig-Wadern in die Gemeinde Losheim am See bzw. bei Umzug innerhalb der Gemeinde Losheim am See können Sie Ihren Kraftfahrzeugschein (Zulassung) beim Bürgerbüro ändern lassen.

Gebühr:10,70 EUR

Bei Zuzug in die Gemeinde Losheim am See von außerhalb des Kreises Merzig-Wadern ist wie bisher die Zulassungsstelle beim Landratsamt des Landkreises Merzig-Wadern in Merzig für die die Änderung des Kraftfahrzeugscheines (Zulassung) zuständig.

Die Frist für eine An-, Um- oder Abmeldung beträgt 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung. Sollte nach Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung im Inland bezogen werden, so hat die Abmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug zu erfolgen. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und nicht im Inland gemeldet sind (beispielsweise Touristen oder Geschäftsreisende), entsteht die Meldepflicht erst nach 3 Monaten.

Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Bürgeramt vornehmen. Denken Sie bitte auch daran Ihre Fahrzeuge umzumelden.