Mit diesem Zuschuss wird das gesamtgesellschaftliche Engagement der Vereine in der Gemeinde unterstützt und sie werden finanziell entlastet.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Der Zuschuss richtet sich an Vereine, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Verein hat seinen Sitz in der Gemeinde Losheim am See.
- Der Verein bewirtschaftet ein eigenes Clubheim, das nicht von der Gemeinde angemietet ist.
- Der Verein verfügt über einen eigenen Stromliefervertrag und/oder bezahlt Rechnungen für die Heizenergie.
Höhe des Zuschusses
Erstattet werden 10 % der entstandenen Energiekosten (Strom- und/oder Heizkosten), die durch Rechnungen belegt werden können.
Antragstellung
Rückwirkend für das Jahr 2023 können Anträge noch bis zum 31.01.2025 unter Nutzung des Antragsformulars und unter Vorlage der entsprechenden Energiekostenabrechnungen beim Fachbereich 5 der Gemeinde Losheim am See eingereicht werden. Das Antragsformular finden Sie hier: Satzungen & Programme
Die Gemeinde Losheim am See möchte durch diesen Zuschuss einen Beitrag zum Fortbestand und zur Unterstützung unserer Vereine leisten und dankt allen Vereinsmitgliedern für ihren Einsatz und ihre wertvolle Arbeit für die Gemeinschaft.
Bei Fragen zum Antrag steht Ihnen die Fachbereichsleitung unter Tel. 06872 609 120 oder dneuhof@losheim.de gerne zur Verfügung.