Wenn in Losheim am See ein neugeborenes Kind angemeldet wird, erhalten die Eltern laut der neuen Richtlinie zur Gewährung eines Willkommensgutscheins für Neugeborene ab sofort ein kleines Begrüßungsgeschenk. Mit dieser Geste möchte die Gemeinde die Ankunft der kleinen Bürgerinnen und Bürger offiziell würdigen und die Eltern mit einem kleinen Startgutschein unterstützen. Ferner trägt die Gemeinde damit ihrer Auszeichnung als „Familienfreundliche Kommune“ Rechnung und leistet einen aktiven Beitrag zur Förderung von Familien.
Die Fraktionen von CDU, SPD und GALL hatten sich gemeinsam für die Einführung dieses Begrüßungsgeschenks für Neugeborene eingesetzt. Der Willkommensgutschein ist dabei unabhängig von den Leistungen der Losheimer Familienkarte, mit der die Gemeinde Losheim am See bereits seit vielen Jahren einkommensschwächere Familien unterstützt. Jährlich gibt es rund 130-150 Neugeborene in der Seegemeinde, deren Eltern sich nun über diese freiwillige Unterstützungsleistung der Gemeinde in Form des Willkommensgutscheins freuen können.
„Losheim am See ist eine sehr beliebte Wohngemeinde für Familien. Deshalb war es uns wichtig, ein offizielles Zeichen der Wertschätzung zu setzen und insbesondere jungen Familien in den stressigen Anfangsmonaten nach der Geburt eines Kindes mit einer freundlichen Geste entgegenzukommen. Die Eltern jedes Neugeborenen in der Gemeinde Losheim am See erhalten einen 50-Euro-Gutschein, der bei Mitgliedsunternehmen der Vereinigung Losheimer Unternehmen V.L.U. eingelöst werden kann. So wird nebenbei auch die örtliche Geschäftswelt gefördert und das von uns eingesetzte Geld kommt der hiesigen Wirtschaft zugute“, erklärt der 2. Beigeordnete, Björn Kondak, in Vertretung des Losheimer Bürgermeisters. „Wir freuen uns, dass wir alle kleinen Losheimerinnen und Losheimer nun auch ganz offiziell mit dem neuen Willkommensgutschein in unserer schönen Gemeinde begrüßen können“, so Björn Kondak abschließend.
Die Gemeindeverwaltung stellt die Willkommensgutscheine in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Januar aus. Zweimal pro Jahr werden die Gutscheine an die frischgebackenen Eltern versendet. Eine Antragstellung ist dafür nicht notwendig.