Neue Regelungen ab Mai 2025 zur Lichtbildaufnahme für Personalausweise und Reisepässe:

Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung  von Reisepässen und Personalausweisen in Kraft. 

Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen. Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr biometrisches Lichtbild bei einem Fotodienstleistenden oder vor Ort im Rathaus anfertigen lassen möchten. Für diesen Service fällt eine Gebühr von 6 Euro an. Das Foto dient nur zur Beantragung der Dokumente und kann nicht ausgedruckt werden.