Was erledige ich wo? - Infos rund um Ausweise
Übersicht
Erforderliche Dokumente:
- Alter Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto nicht älter als ein Jahr
Hinweis: Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch in zertifizierten Studios oder direkt im Bürgerbüro digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Persönliche Vorsprache erforderlich
- Bei Erstausstellung nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
- Bei Diebstahl: Eine Diebstahlanzeige der Polizei erforderlich
- Bei Verlust: Eine Verlustanzeige der Polizei, alternativ kann die Verlustanzeige auch bei uns aufgenommen werden.
Gebühren: | |
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Für Personen unter 24 Jahren (bis einschließlich 23 Jahre): | 22,80 EUR |
Für Personen ab 24 Jahren: | 37 EUR |
Gültigkeit: | |
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Für Personen unter 24 Jahren (bis einschließlich 23 Jahre): | 10 Jahre |
Für Personen ab 24 Jahren: | 6 Jahre |
Bearbeitungsdauer:
- ca. 2–3 Wochen
Zusätzlich Für Kinder (unter 16 Jahre):
- Ab 6 Jahren müssen Kinder persönlich erscheinen, da Fingerabdrücke erfasst werden müssen.
- Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen. Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
Erforderliche Dokumente:
- Alter Reisepass oder Personalausweis
- Biometrisches Passfoto nicht älter als ein Jahr
Hinweis: Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch in zertifizierten Studios oder direkt im Bürgerbüro digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Bei Erstausstellung nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
- Persönliche Vorsprache erforderlich
- Bei Diebstahl: Eine Diebstahlanzeige der Polizei erforderlich
- Bei Verlust: Eine Verlustanzeige der Polizei, alternativ kann die Verlustanzeige auch bei uns aufgenommen werden.
Gebühren: | |
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Für Personen unter 24 Jahren (bis einschließlich 23 Jahre): | 37,50 EUR |
Für Personen ab 24 Jahren: | 70,00 EUR |
48-Seiten-Pass: | +22,00 EUR |
Express-Reisepass (innerhalb 3–4 Werktagen): | +32,00 EUR |
Gültigkeit: | |
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Für Personen unter 24 Jahren (bis einschließlich 23 Jahre): | 10 Jahre |
Für Personen ab 24 Jahren: | 6 Jahre |
Bearbeitungsdauer: | |
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Regulär: | ca. 4–6 Wochen |
Express: | ca. 3–4 Werktage |
Zusätzlich Für Kinder (unter 18 Jahren):
- Ab 6 Jahren müssen Kinder persönlich erscheinen, da Fingerabdrücke erfasst werden müssen.
- Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen. Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
Erforderliche Dokumente:
- Alter Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto nicht älter als ein Jahr
Hinweis: Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch in zertifizierten Studios oder direkt im Bürgerbüro digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Persönliche Vorsprache erforderlich
- Bei Diebstahl: Eine Diebstahlanzeige der Polizei erforderlich
- Bei Verlust: Eine Verlustanzeige der Polizei, alternativ kann die Verlustanzeige auch bei uns aufgenommen werden.
Gebühr: | 10,00 EUR |
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Gültigkeit: | 3 Monate |
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Bearbeitungsdauer: | Sofortausstellung am Bürgerbüro |
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Zusätzlich Für Kinder (unter 16 Jahre):
- Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen. Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend
Erforderliche Dokumente:
- Alter Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto nicht älter als ein Jahr
Hinweis: Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch in zertifizierten Studios oder direkt im Bürgerbüro digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Persönliche Vorsprache erforderlich
Gebühr: | 26,00 EUR |
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Gültigkeit: | 1 Jahr |
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Bearbeitungsdauer: | Sofortausstellung am Bürgerbüro |
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Zusätzlich Für Kinder (unter 18 Jahre):
- Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen. Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird.
- Sie sind Bürger der Europäischen Union (EU) oder Angehöriger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
- Sie dürfen nicht gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Persönliche Vorsprache erforderlich
- ein Pass oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
Gebühr: | 37,00 EUR |
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Bearbeitungsdauer: | ca. 2–3 Wochen |
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