Wohnung anmelden oder abmelden
Wenn Sie in die Gemeinde Losheim am See umgezogen sind,
dann müssen Sie sich im Rathaus Losheim anmelden.
Die Anmeldung müssen Sie im Bürger·büro machen.
Für die Anmeldung haben sie 2 Wochen Zeit.
Sind noch andere Personen mit Ihnen umgezogen?
Dann müssen Sie diese Personen auch anmelden.
Wohnen Sie in einer Miet·wohnung? Oder in einem gemieteten Haus?
Dann brauchen wir eine Wohnungs·geber·bescheinigung vom Vermieter.
Das Formular für die Bescheinigung kann der Vermieter oder die Vermieterin von unserer Internet·seite herunter·laden.
Hier herunter·laden:
Wohnungs·geber·bescheinigung
Bitte bringen Sie Ihren Personal·ausweis und Ihren Reise·pass mit.
Das Bürger·büro ändert dann die Adresse auf Ihrem Personal·ausweis
und Ihrem Reise·pass.
Wenn Sie im Land·kreis Merzig-Wadern umgezogen sind,
dann kann das Bürger·büro auch die Adresse auf Ihrem Fahrzeug·schein ändern.
Sie müssen auch beim Bürger·büro melden, wenn Sie in Losheim umziehen.
Oder wenn Sie ins Ausland umziehen.
Wenn Sie ins Ausland umziehen, dann müssen Sie sich in Losheim abmelden.
Dafür haben Sie 1 Woche Zeit.
Wenn Sie an einen anderen Wohn·ort in Deutschland umziehen,
dann müssen Sie sich nicht in Losheim abmelden.
Es reicht, wenn Sie sich am neuen Wohn·ort anmelden.
Die Anmeldung und die Abmeldung kann auch eine andere Person für Sie machen.
Diese Person muss alle nötigen Unterlagen mitbringen.
Sie muss ihren Personal·ausweis mitbringen.
Und Sie muss eine Vollmacht von Ihnen mitbringen.
Das ist ein Papier.
Darin steht: Die andere Person darf die Anmeldung oder die Abmeldung für Sie machen. Sie sind damit einverstanden.
Die Vollmacht müssen Sie unterschreiben.
Sonst ist die Vollmacht nicht gültig.
Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen sind kostenfrei.