Die Gemeinde Losheim am See fördert die Erhaltung und Renovierung alter Bausubstanz. Ziel ist es die gewachsenen Ortskerne der Dörfer als Wohnquartier attraktiv zu halten und zu machen. 

Dazu hat die Gemeinde ein Förderprogramm zur Gestaltung von privaten Fassaden und Freiflächen zur Aufwertung der Ortskerne in der Gemeinde Losheim am See aufgelegt. Der Schwerpunkt liegt bei der äußerlichen Aufwertung und Erhaltung alter Bausubstanz. 

Gefördert werden Häuser, die vor 1953 gebaut wurden. 

Gefördert werden folgende Maßnahmen: 

  • Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschließlich der Fenster und Türen
  • Maßnahmen an Dächern und Dachaufbauten
  • Herstellung, Gestaltung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen
  • Neugestaltung von Freiflächen, Hofräumen, Grünflächen und Fassadenbegrünung mit ortsbildprägendem Charakter und Außenwirkung
  • Abriss und Beseitigung von störenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Werbeanlagen sofern dies dem Ziel des Förderprogramms entspricht.

Der Förderbetrag liegt bei 30% der zuwendungsfähigen Kosten bis maximal 7.500 €. Als Orientierung für die Beurteilung ob eine Maßnahme förderwürdig und förderfähig ist, dient eine Gestaltungsfibel und die Beratung bei Antragstellung. Interessenten sollten sich insbesondere mit der stilgerechten Renovierung alter Bausubstanz auseinandersetzen.

Der Förderantrag ist bei der Gemeindeverwaltung Losheim am See zwingend vor Baubeginn zu stellen. Ansprechpartnerin ist Frau Wagner 06872/609-168.

Richtlinien des Förderprogramms 

Antragsformular zum Förderprogramm

Gestaltungsfibel

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Hinweis: Neben dem Förderprogramm der Gemeinde gibt es noch weitere Möglichkeiten zur Förderung der Renovierung alter Bausubstanz.

Ein Förderprogramm des Landes fördert Renovierung historischer Bausubstanz wie alte Bauernhäuser. Wer z.B. ein altes Bauernhaus stilgerecht renovieren will, sollte sich dieses Förderprogramm und seine Richtlinien und Hinweise unbedingt ansehen.
Förderprogramm des Landes: Historische Bausubstanz und kulturelles Erbe - Historische Bausubstanz und kulturelles Erbe - saarland.de